WAAGE EWJ600-2M, UNGEEICHT

Best.Nr. 8172/EWJ600

WAAGE EWJ600-2M, UNGEEICHT

Präzisionswaage Kern EWJ600-2M, ungeeicht

  • ungeeichte Ausführung
  • Wägebereich 600 g
  • Ablesbarkeit 0,01 g
  • optional mit Eichung erhältlich (Nr. 8172EWJ600G)
    Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!

Tipp:
Wenn Sie die Waage sofort oder irgendwann in der Zukunft für eichpflichtige Anwendungen verwenden wollen, dann empfehlen wir Ihnen, eichfähige Waagen stets inklusive der Werks-Ersteichung zu bestellen. Sie können diese Waage dann jederzeit bei Bedarf für eine Nacheichung beim für Sie zuständigen Eichamt anmelden und nacheichen lassen. Dies erhöht auch den Wiederverkaufswert der Waage, da die Eichmöglichkeit auch für den neuen Besitzer am neuen Standort erhalten bleibt! Waagen, die über keine Werks-Erstseichung verfügen, können nachträglich nicht mehr geeicht werden und dürfen daher für eichpflichtige Anwendungen nicht eingesetzt werden.

  • Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
  • Einheitliche, komfortable KERN Bedienphilosophie: Alle Hauptfunktionen haben eine eigene Taste auf dem Bedienfeld
  • Interne Justierautomatik, zeitgesteuert alle 2 h, garantiert hohe Genauigkeit und macht standortunabhängig
  • Kapazitätsanzeige: Eine ansteigende Bargraph-Anzeige zeigt den noch verfügbaren Wägebereich an
  • Datenschnittstelle USB zum Übertragen von Wägedaten an PC, Drucker etc.
  • Windschutz serienmäßig, Wägeraum B×T×H 134×128×80 mm, abnehmbar
  • Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten

Hauptanwendungsbereiche:

  • Juweliere
  • Labore
  • Apotheken
  • Pharmaindustrie

Technische Daten EWJ 600-2M, UNGEEICHT

  • Wägebereich [Max]: 600 g
  • Ablesbarkeit [d]: 0,01 g
    Mindestgewicht [Min]: 0,5 g
  • Eichwert [e]: 0,1 g
  • Eichklasse / Genauigkeitsklasse: II
  • Reproduzierbarkeit: 0,01 g
  • Linearität: ± 0,03 g
  • Abmessungen: 220×315×90 mm, 3,2 kg
  • Anwärmzeit: 2 Stunden
  • Netzadapter (serienmäßig): 230 V
  • Wägeplatte aus Stahl: Ø 135 mm
  • Nettogewicht: ca. 3,6 kg



Wissenswertes Eichung von Waagen

Für welche Anwendungen müssen geeichte Waagen verwendet werden?

Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet („geeicht“) sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:

  • Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
  • Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
  • Zu amtlichen Zwecken.
  • Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
  • In der Heilkunde.

Die Konformitätsbewertung (Eichung) ist eine behördliche Vorschrift und dient dem Verbraucherschutz. Geeicht, nach neuer Begrifflichkeit „Konformitätsbewertet“, können nur Waagen, deren Bauartzulassung das Metrologiekennzeichen M tragen.

Wo muss die Ersteichung erfolgen?

  • die Ersteichung der Waage muss vor der Auslieferung bereits im Werk beim Hersteller erfolgen!
  • nur Waagen, die vor der Auslieferung im Werk geeicht wurden, können nach Ablauf der Werkseichung später vom für Sie zuständigen Eichamt nachgeeicht werden!
  • jede Waage wird im Werk geprüft und mit der Konformitätskennzeichnung versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Toleranzen bestätigt.
  • Der Geltungsbereich der EU-Werkseichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
  • Die Gültigkeit der Ersteichung bei Waagen beträgt 24 Monate. Gemessen wird der Zeitraum von 24 Monaten erst ab dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Waage zuletzt geeicht wurde.
    Beispiel: Die Ersteichung erfolgte irgendwann im Jahr 2023, dann ist die Eichung gültig bis zum 31.12.2025
  • eine nachträgliche Eichung nach Auslieferung der Waage ist nicht möglich!

Wenn Sie die Waage sofort oder irgendwann in der Zukunft für eichpflichtige Anwendungen verwenden wollen, dann empfehlen wir Ihnen, eichfähige Waagen stets inklusive der Werks-Ersteichung zu bestellen. Sie können diese Waage dann jederzeit bei Bedarf für eine Nacheichung beim für Sie zuständigen Eichamt anmelden und nacheichen lassen. Dies erhöht auch den Wiederverkaufswert der Waage, da die Eichmöglichkeit auch für den neuen Besitzer am neuen Standort erhalten bleibt!

Anzeigepflicht Deutschland für geeichte Waagen

  • wenn Sie Waagen für eichpflichtige Anwendungen in Deutschlands verwenden, dann müssen Sie diese innerhalb von 6 Wochen beim zuständigen Eichamt angemelden
  • das für Sie zuständige Eichamt führt dann nach Ablauf der Eichgültigkeit auch die Nacheichungen durch
  • Die Internetadresse des Eichamtes in Deutschland lautet: www.eichamt.de
    Auf den Internetseiten des Eichamtes finden Sie alle notwendigen Formulare, Informationen und Gesetztestexte.

Lieferzeit
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WAAGE EWJ600-2M, GEEICHTWAAGE EWJ600-2M, GEEICHT
Geeicht - inklusive EU-Werks-Ersteichung!
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708,05 €
inkl. MwSt.

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GEEICHT - Waage wird vor der Auslieferung im Werk geeicht!
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Leasing-Konditionen (freibleibend):

 
 
 
 
 
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Leasing-Vorteile:
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Voraussetzungen:

  • Gewerbebetrieb innerhalb Deutschlands
  • Finanzierungsbetrag mindestens netto 500 € (Einzelkomponente, Zubehör kann auf Anfrage in den Leasingvertrag aufgenommen werden)
  • Legitimation gegenüber der Grenke AG per Postident-Verfahren für Geschäftskunden gemäß Geldwäschegesetz
  • Freigabe und Annahme des Leasing-Antrags durch die Grenke AG

Ablauf:

  • Nach Erhalt Ihrer Anfrage leiten wir Ihre Anfrage inklusive Ihrer Adressdaten zur Überprüfung an die Grenke AG weiter.
  • Die Grenke AG erstellt ein verbindliches Leasingangebot. Sollten hierfür noch weitere Unterlagen notwendig sein, dann werden wir diese von Ihnen anfordern.
  • Nach Annahme durch die Grenke AG senden wir Ihnen den Leasing-Vertrag via eContract digital zur Prüfung und digitalen Signierung zu.
  • Sobald Sie den digitalen Vertrag vollständig ausgefüllt und signiert haben, erhalten wir automatisch eine entsprechende Mitteilung und können die Bearbeitung der Bestellung und den Versand der Ware veranlassen.
  • Nach Erhalt unserer Lieferung müssen Sie nur noch die digitale Übernahmebestätigung signieren.
  • Wir stellen unsere Rechnung direkt an die Grenke AG und erhalten auch von dort die Bezahlung unserer Forderung.
  • Die Leasingraten werden von der Grenke AG per SEPA-Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen.
  • Am Ende der Laufzeit bezahlen Sie den bereits vertraglich fest vereinbarten Restwert und werden automatisch Eigentümer der Leasingobjekte.

Wichtiger Hinweis für junge Unternehmen (<1 Jahr)
Sollte Ihre Unternehmensgründung/Anmeldung noch unter 1 Jahr zurückliegen, dann wird der Leasinggeber Grenke AG noch weitere Unterlagen für die notwendige Bonitätsprüfung anfordern. Eine Leasingzusage erfolgt dann eventuell nur gegen Abgabe einer entsprechenden Bankbürgschaft.

Wichtiger Hinweis zum Versicherungsschutz:
Bitte beachten Sie, dass die Leasing-Objekte während der Laufzeit des Leasingvertrags über eine Sach- und Inhaltsversicherung versichert werden müssen. In der Regel verfügen die meisten Gewerbebetriebe bereits über eine solche Versicherung. Sollten Sie keine eigene Versicherung nachweisen können, dann erfolgt die Versicherung automatisch über Grenke-Protect. Sie erhalten dann eine jährliche Berechnung der Versicherungsgebühren, die Sie gesondert an den Leasinggeber bezahlen müssen. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit doch noch eine eigene Versicherung abschließen, dann können Sie dies jederzeit an die Grenke AG melden und den Versicherungsschutz über Grenke-Protect beenden.

Hinweis:
Die Leasing-Konditionen sind freibleibend und werden erst durch die Annahme der Grenke AG verbindlich bestätigt. Die Versand-/ Nebenkosten werden in die Leasingraten eingerechnet.

Weitere Informationen zur Grenke AG finden Sie hier.

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