LÖTWASSER 1 LITER
Best.Nr. 4770A
LÖTWASSER 1 LITER
- Flußmittel zum Weichlöten
- säurefrei
- Flasche: 1 Liter
Weitere Informationen
Bestellhinweis
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Artikel, die unter die Gefahrgutverordnung, CLP-Verordnung oder Chemikalienverordnung fallen nur an Firmenkunden nach entsprechender Legitimation abgeben. Eine Abgabe an Privatkunden ist nicht möglich. Die Bestellung dieses Artikels ist daher erst nach dem Login möglich.
Abgabehinweis
Um diesen Artikel bestellen zu können, müssen Sie als Gewerbekunde angemeldet sein und einen gültigen Gewerbenachweis haben. Keine Abgabe an Privatkunden.
LQ (Limited Quantity)-Paketversand nur innerhalb Deutschlands erlaubt
Eventuelle Versandzuschläge werden im Bestellprozess angezeigt.
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN1840: ZINKCHLORID, LÖSUNG
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 1840 ZINKCHLORID, LÖSUNG 8, III, (E) (S)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
H-Sätze
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P260: Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P264: Nach Handhabung … gründlich waschen.
P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P301+P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P405: Unter Verschluss aufbewahren.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Reiter Downloads.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.