OXIDBEIZE BLITZ 1/2L
Best.Nr. 7669
OXIDBEIZE BLITZ (GOSIBA) 500 ml
Oxidbeize BLITZ (GOSIBA) ist ein schwefelhaltiges Beizmittel, das in der Galvanotechnik und Metallveredelung eingesetzt wird. Es handelt sich um ein cyanidfreies Schwarzbeizverfahren, das zur Schwarzfärbung (Schwarzpassivierung) von Metallen verwendet wird. Besonders eignet sie sich zum Altfärben von Silber und Versilberungen, aber auch auf Neusilber (Alpaka), Messing, Tombak und Kupfer, sowie vermessingten und verkupferten Teilen lassen sich mit dieser Beize sehr gute Ergebnisse erzielen.
Während die Färbung auf Silber und Neusilber in einem bläulichen Dunkelgrau ausfällt, erscheint sie auf Kupfer je nach Nachbehandlung braun, graphitgrau oder tiefschwarz. Auf Messing und Tombak nimmt sie einen braunen bis grauschwarzen Ton an. Auf Silber, Kupfer und stark kupferhaltigen Legierungen ist die Färbung direkt anwendbar, auf den stärker zinkhaltigen Kupferlegierungen erst unter Mitwirkung einer angesäuerten Kupfersulfatlösung.
- zur Färbung von Silber, Kupfer, Messing usw.
- ausführliche Anwendung entnehmen Sie bitte der Gebrauchsanleitung
- Vorteilhafter als Schwefelleberlösung
- 500 ml "Gosiba" färbt ca 10 m² Oberfläche
- Vorzügliche Erfolge
- Inhalt: 500 ml
Eigenschaften von GOSIBA
- Cyanidfrei
- Schwefelhaltig
- Funktioniert bei Raumtemperatur
- Kann sowohl im Tauchverfahren als auch teilweise im Pinselverfahren angewendet werden
- Reagiert mit der Metalloberfläche und erzeugt eine dünne, festhaftende Oxidschicht
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GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN3266: ÄTZENDER BASISCHER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 3266 ÄTZENDER, BASISCHER, ANORGANISCHER, FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (KALIUMSULFID (K2(SX)), SELENDIOXID), 8, II, (E) (L)
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
EUH-Sätze
EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
H-Sätze
H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P304+P310: BEI EINATMEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Reiter Downloads.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.




