UHU PLUS SCHNELLFEST, 35G.
Best.Nr. 5165T
Stück
Produktbeschreibung
- Zweikomponenten-Klebstoff auf Epoxidharzbasis für schnelle, belastbare Verklebungen.
- Mischungsverhältnis Binder: Härter
- Volumen 1: 1
- Verarbeitungszeit (Topfzeit) bis zu 5 Minuten.
- Handfestigkeit wird nach 20 Minuten erreicht.
- Endfestigkeit liegt bei 1300 N/cm².
- Klebung trocknet transparent, ist schlagfest und beständig gegen Alterung und Feuchtigkeitseinwirkung.
- Inhalt: 35 g
Material
- Metalle, Glas, Porzellan, Keramik, Holz, Marmor, Stein, Beton, Duroplast, glasfaserverstärkte Kunststoffe, Hart-PVC, Gummi, Hartschaum-Kunststoffe, z.B. Styropor®
- Nicht geeignet für Klebungen auf großen Glasflächen.
Verarbeitung
- Klebeflächen müssen trocken, staub- und fettfrei sein.
- Glatte Flächen aufrauen.
- Binder und Härter im Verhältnis 1:1 (gleich lange Stränge) mischen. Klebstoff einseitig, bei rauen Materialien beidseitig auftragen.
- Teile passgerecht ohne Pressen zusammenfügen.
Topfzeit
- Abhängig von angesetzter Menge sowie Umgebungstemperatur.
- Bei Raumtemperatur und einer Menge von 3 - 5 g kann die Mischung bis zu 5 Minuten verarbeitet werden.
Härtung
- Bei Raumtemperatur wird nach spätestens 20 - 30 Minuten Handfestigkeit
- nach 12 Stunden die Endfestigkeit (1300 N/cm²)
- Wärmezufuhr beschleunigt den Härtungsablauf.
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole
GHS07: dickes Ausrufezeichensymbol
GHS09: Umwelt
Signalwort
Achtung!
H-Sätze
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261: Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P501: Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
Bestellhinweis
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Artikel, die unter die Gefahrgutverordnung, CLP-Verordnung oder Chemikalienverordnung fallen nur an Firmenkunden nach entsprechender Legitimation abgeben. Ein Abgabe an Privatkunden ist nicht möglich. Die Bestellung dieses Artikels ist daher erst nach dem Login möglich.
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GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN3077: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G.
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (REAKTIONSPRODUKT: BISPHENOL -A-EPICHLORHYDRINHARZE MIT DURCHSCHNITTLICHEM MOLEKULAR GEWICHT < 700), 9, III, (E)
Signalwort
ACHTUNG
Symbole
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
GHS09: Umwelt (Umweltgefährdend)
H-Sätze
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze
P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P501: Inhalt/Behälter … zuführen.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt „Downloads“.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.