Präzisionswaage Kern EWJ600-2M, ungeeicht
- ungeeichte Ausführung
- Wägebereich 600 g
- Ablesbarkeit 0,01 g
- optional mit Eichung erhältlich (Nr. 8172EWJ600G)
Eine nachträgliche Eichung ist nicht möglich!
Tipp:
Wenn Sie die Waage sofort oder irgendwann in der Zukunft für eichpflichtige Anwendungen verwenden wollen, dann empfehlen wir Ihnen, eichfähige Waagen stets inklusive der Werks-Ersteichung zu bestellen. Sie können diese Waage dann jederzeit bei Bedarf für eine Nacheichung beim für Sie zuständigen Eichamt anmelden und nacheichen lassen. Dies erhöht auch den Wiederverkaufswert der Waage, da die Eichmöglichkeit auch für den neuen Besitzer am neuen Standort erhalten bleibt! Waagen, die über keine Werks-Erstseichung verfügen, können nachträglich nicht mehr geeicht werden und dürfen daher für eichpflichtige Anwendungen nicht eingesetzt werden.
- Wiegen mit Toleranzbereich (Checkweighing): ein optisches und akustisches Signal unterstützt das Portionieren, Dosieren oder Sortieren
- Einheitliche, komfortable KERN Bedienphilosophie: Alle Hauptfunktionen haben eine eigene Taste auf dem Bedienfeld
- Interne Justierautomatik, zeitgesteuert alle 2 h, garantiert hohe Genauigkeit und macht standortunabhängig
- Kapazitätsanzeige: Eine ansteigende Bargraph-Anzeige zeigt den noch verfügbaren Wägebereich an
- Datenschnittstelle USB zum Übertragen von Wägedaten an PC, Drucker etc.
- Windschutz serienmäßig, Wägeraum B×T×H 134×128×80 mm, abnehmbar
- Arbeitsschutzhaube im Lieferumfang enthalten
Hauptanwendungsbereiche:
- Juweliere
- Labore
- Apotheken
- Pharmaindustrie
Technische Daten EWJ 600-2M, UNGEEICHT
- Wägebereich [Max]: 600 g
- Ablesbarkeit [d]: 0,01 g
Mindestgewicht [Min]: 0,5 g - Eichwert [e]: 0,1 g
- Eichklasse / Genauigkeitsklasse: II
- Reproduzierbarkeit: 0,01 g
- Linearität: ± 0,03 g
- Abmessungen: 220×315×90 mm, 3,2 kg
- Anwärmzeit: 2 Stunden
- Netzadapter (serienmäßig): 230 V
- Wägeplatte aus Stahl: Ø 135 mm
- Nettogewicht: ca. 3,6 kg
Wissenswertes Eichung von Waagen
Für welche Anwendungen müssen geeichte Waagen verwendet werden?
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet („geeicht“) sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
- Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird.
- Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor.
- Zu amtlichen Zwecken.
- Bei der Herstellung von Fertigpackungen.
- In der Heilkunde.
Die Konformitätsbewertung (Eichung) ist eine behördliche Vorschrift und dient dem Verbraucherschutz. Geeicht, nach neuer Begrifflichkeit „Konformitätsbewertet“, können nur Waagen, deren Bauartzulassung das Metrologiekennzeichen M tragen.
Wo muss die Ersteichung erfolgen?
- die Ersteichung der Waage muss vor der Auslieferung bereits im Werk beim Hersteller erfolgen!
- nur Waagen, die vor der Auslieferung im Werk geeicht wurden, können nach Ablauf der Werkseichung später vom für Sie zuständigen Eichamt nachgeeicht werden!
- jede Waage wird im Werk geprüft und mit der Konformitätskennzeichnung versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Toleranzen bestätigt.
- Der Geltungsbereich der EU-Werkseichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
- Die Gültigkeit der Ersteichung bei Waagen beträgt 24 Monate. Gemessen wird der Zeitraum von 24 Monaten erst ab dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Waage zuletzt geeicht wurde.
Beispiel: Die Ersteichung erfolgte irgendwann im Jahr 2023, dann ist die Eichung gültig bis zum 31.12.2025
- eine nachträgliche Eichung nach Auslieferung der Waage ist nicht möglich!
Wenn Sie die Waage sofort oder irgendwann in der Zukunft für eichpflichtige Anwendungen verwenden wollen, dann empfehlen wir Ihnen, eichfähige Waagen stets inklusive der Werks-Ersteichung zu bestellen. Sie können diese Waage dann jederzeit bei Bedarf für eine Nacheichung beim für Sie zuständigen Eichamt anmelden und nacheichen lassen. Dies erhöht auch den Wiederverkaufswert der Waage, da die Eichmöglichkeit auch für den neuen Besitzer am neuen Standort erhalten bleibt!
Anzeigepflicht Deutschland für geeichte Waagen
- wenn Sie Waagen für eichpflichtige Anwendungen in Deutschlands verwenden, dann müssen Sie diese innerhalb von 6 Wochen beim zuständigen Eichamt angemelden
- das für Sie zuständige Eichamt führt dann nach Ablauf der Eichgültigkeit auch die Nacheichungen durch
- Die Internetadresse des Eichamtes in Deutschland lautet: www.eichamt.de
Auf den Internetseiten des Eichamtes finden Sie alle notwendigen Formulare, Informationen und Gesetztestexte.
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