PROBIERSÄURE EDELSTAHL,20ML
Best.Nr. 8927/E
inkl. 19% MwSt.
Stück
Edelstahl-Prüfsäure
Probiersäure zur Unterscheidung von Edelstahl von Weißgold und Silber.
- Inhalt: 20 ml
Anwendung:
- Prüfsäure wird mit dem integrierten Dosierspatel direkt auf den zu prüfenden Gegenstand gegeben
- ca. 1 Minute einwirken lassen
- Prüfsäure mit einem Papiertuch abwischen
- bei Edelstahl ist die Auftragstelle aufgehellt
- bei Silber läuft die Auftragstelle dunkel an
- bei Palladium-Weißgold keine sichtbare Veränderung
- bei Weißgold 333/592 läuft die Auftragstelle dunkel an
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GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
Einordnung nach CLP-Verordnung
UN-Nr.
UN3264: ÄTZENDER SAURER ANORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.
Gefahrenbestimmende Komponente(n)
UN 3264 ÄTZENDER SAURER AN- ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF N.A.G. (EISEN(III)-CHLORID- LÖSUNG), 8, III, (E) (S)
Unique Formula Identifier (UFI)
7Q00-709R-Y00X-4TK9
Signalwort
GEFAHR
Symbole
GHS05: Ätzwirkung (Ätzend)
GHS07: Dickes Ausrufezeichensymbol (Gesundheitsschädlich)
H-Sätze
H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318: Verursacht schwere Augenschäden. (entfällt, wenn auch H314)
P-Sätze
P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz/… tragen.
P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.
P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Detaillierte Informationen
finden Sie im Sicherheitsdatenblatt im Reiter „Downloads“.
Hinweis zu "Reach", "Sicherheitsdatenblättern" und "Besonders besorgniserregenden Stoffen"
Für die Reach-Registrierung und die Erstellung der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter sind unsere Lieferanten in der Verantwortung. Wir stellen Ihnen alle uns vorliegenden Informationen auf den entsprechenden Produktseiten zur Verfügung und erfüllen somit unsere Informationspflichten. Sogenannte "besonders besorgniserregende Stoffe" (SVHC) sowie Kandidatenstoffe für die Anhänge XIV oder XVII der REACH-Verordnung, werden im begleitenden Sicherheitsdatenblatt solcher Produkte, in denen diese in einer Menge von ≥ 0,1 % enthalten sind, angegeben.